Es kann vorkommen, das man einmal im Leben, aufgrund unterschiedlicher Umstände, vor einem Gericht stehen muss. Die Gründe dafür können sehr variabel sein. Wenn es tatsächlich so kommt, dass man sich vor einem Gericht verantworten muss, ist es wichtig einen guten Strafverteidiger an seiner Seite zu haben. Was ein Strafverteidiger genau macht und wieso man sich lieber einen Strafverteidiger anstatt einen Pflichtverteidiger nehmen sollte wird im Laufe des Textes behandelt. Sie können sich jedoch sicher sein, dass auf den Strafverteidiger in Kaarst Verlass ist.
Strafverteidiger Kaarst – Was ist ein Strafverteidiger?
Ein Strafverteidiger ist entweder ein Wahl- oder Pflichtverteidiger der dem Angeklagten zur Seite steht. Er ist sowie die Staatsanwaltschaft und das Gericht ein selbstständiges, unabhängiges Organ der Rechtspflege. Er steht in gleicher Ordnung wie das Gericht oder die Staatsanwaltschat. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass er kein Teil dieser beiden Organe ist, sondern unabhängig. Er ist sozusagen gleichberechtigt. Er ist nicht unbedingt an die Weisungen des Gerichts gebunden.
Umgekehrt ist er auch nicht in der Lage Weisungen zu erteilen. In der Hauptverhandlung, im Vorverfahren sowie im Zwischenverfahren, also zu jeder Zeit im Strafverfahren, darf sich der Beschuldigte vom Strafverteidiger vertreten lassen. Der Strafverteidiger hat nur den Interessen des Mandanten zu dienen, jedoch ist er an Weisungen von dem Beschuldigten nicht gebunden. Er ist nicht mit dem Richter oder der Staatsanwaltschaft vergleichbar, da er eine parteiische Position innehat. Daher ist es dem Strafverteidiger auch verboten, mehrere Beschuldigte im selben Prozess zu vertreten, da es zu Interessenskollisionen kommen hat.
Strafverteidiger Kaarst – Unterschied zwischen Rechtsanwalt und Strafverteidiger
Grundsätzlich gibt es keinen großen Unterschied zwischen den beiden Begriffen. Eigentlich ist (fast) jeder Rechtsanwalt ein Strafverteidiger. Den der Begriff Anwalt oder Rechtsanwalt kann sehr breitgefächert sein. Es gibt Staatsanwälte, Anwälte für Arbeitsrecht, Anwälte für Zivilrecht, Anwälte für Agrarrecht, etc. Ein Strafverteidiger ist anders ausgedrückt ein Anwalt der spezialisiert auf Strafrecht ist. Jedoch wird ein Rechtsanwalt der spezialisiert auf Strafrecht ist, erst dann als Strafverteidiger bezeichnet, wenn er einen Angeklagten in einem Verfahren vertritt. Das heißt, dass ein Rechtsanwalt, der in einem Zeitraum keinen Beschuldigten vertritt, auch nicht als Strafverteidiger bezeichnet werden kann.
Ein Beispiel zur Verdeutlichung: Der Angeklagte Mustermann wird beschuldigt eine Packung Kaugummis gestohlen zu haben. Nun sucht er sich einen Rechtsanwalt der ihn in dem Rechtsverfahren vertreten sowie beraten kann. Ab da kann der Rechtsanwalt als Strafverteidiger bezeichnet werden, da er nun einen Beschuldigten vertritt sowie seinen Interessen dient.
Strafverteidiger in Kaarst – Wieso ein Strafverteidiger besser ist als ein Pflichtverteidiger
Vornherein gilt zu klären, dass ein Strafverteidiger entweder ein Wahlverteidiger oder ein Pflichtverteidiger sein kann. Der Unterschied zwischen diesen beiden Begriffen ist leicht zu klären: der Wahlverteidiger wird von dem Beschuldigten ausgesucht, während der Pflichtverteidiger (meist von dem Gericht) dem Beschuldigten bereitgestellt wird. Die Arbeitsweisen eines Pflichtverteidigers oder Wahlverteidigers unterscheiden sich grundsätzlich nicht besonders. Daher könnte man die Frage, wieso ein Wahlverteidiger besser als ein Pflichtverteidiger wäre, mit etwas Logik beantworten. Als Beschuldigter hat man (oder sollte man) zumindest das Interesse haben, bestmöglich vertreten zu werden.
Daher macht es Sinn, einen Rechtsanwalt auszusuchen, von dem man überzeugt ist, dass er einen bestmöglich vertritt sowie verteidigt. Stellen Sie sich nun vor, man erhält einen Rechtsanwalt von dem man weder weiß, ob er einen sehr gut vertreten kann, noch davon überzeugt ist. Man sucht sich schließlich auch immer nur den besten Apfel in einem Korb aus. Natürlich sollte man jetzt nicht davon ausgehen, dass es einen großen Unterschied zwischen Pflichtverteidiger und Wahlverteidiger gibt.
Beide sind bestimmt dazu in der Lage einen gute Job zu machen. Der einzige Unterschied zwischen den beiden ist, dass man sich den Wahlverteidiger aussuchen kann und den Pflichtverteidiger zugewiesen bekommt. Wobei sie sich aber sich sein können ist, dass der Strafverteidiger in Kaarst bestmögliche Arbeit für Sie leistet. Der Strafverteidiger in Kaarst ist immer bemüht seine Mandanten zu unterstützen und zu beraten.
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Strafverteidiger Kaarst – Die Aufgaben eines Strafverteidigers
Wie bereits erwähnt, ist die Aufgabe des Strafverteidigers den Angeklagten zu verteidigen sowie zu beraten. Er klärt den Angeklagten über seine Rechte auf und zeigt ihm die rechtlichen Möglichkeiten die ihm zur Verfügung stehen. Das Hauptziel ist im Normalfall der Freispruch. Sollte dies, aus welchen Gründen auch immer, sehr unwahrscheinlich oder nicht möglich sein, dann ist das Ziel ein möglichst geringes Strafmaß oder eine mögliche Freiheitsstrafe in eine Bewährungsstrafe umzuwandeln. Bei dem Strafverteidiger in Kaarst können Sie sich sicher sein, dass wir uns für Ihre Rechte einsetzen.
Strafverteidiger in Kaarst – Die Vergütung
Die Vergütung erfolgt über das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Jedoch wird im Normalfall eine Vergütungsvereinbarung abgeschlossen. Entweder erfolgt dies auf Stundenbasis, das heißt der Rechtsanwalt erhält pro Stunde einen fixen Betrag oder über ein Pauschalhonorar. Das Pauschalhonorar kann über eine einzelne Zahlung für das ganze Verfahren oder bestimmte Abschnitte des Verfahrens gezahlt werden. Das heißt, es ist auch möglich eine einmalige Zahlung für das ganze Verfahren zu tätigen.
Die Kosten und Preise werden immer individuell, auch beim Strafverteidiger in Kaarst, vereinbart. Daher ist es nicht möglich irgendwelche Auskünfte über Kosten oder Preise zu geben. Es wäre daher am besten sich einen Termin bei einem Rechtsanwalt auszumachen, bei dem man dann genaueres über die Kosten und Preise erfährt. Auch beim Strafverteidiger in Kaarst können Sie genaueres über die Kosten bei einem Erstgespräch erfahren. Der Strafverteidiger aus Karst sagt Ihnen dann näheres über die Preise sowie die weiteren rechtlichen Möglichkeiten bezüglich Ihres Problems.
Der Vorteil von dem Strafverteidiger aus Kaarst ist, dass er nicht nur sehr freundlich sondern auch kompetent ist. Sie können sich beim Strafverteidiger in Kaarst entweder telefonisch oder per E-Mail einen Termin ausmachen. Der Strafverteidiger aus Karst wird ihnen dann einen möglichen Termin anbieten, woraufhin Sie sich dann mit dem Strafverteidiger aus Kaarst treffen können.
Es lässt sich sagen, dass der Strafverteidiger aus Kaarst eine kompetente sowie fachmännische Beratung bietet.